Die Zahl an durch Abkommen geregelte Beschäftigungsmaßnahmen ist zwischen 2021 und 2024 konstant bei 30 geblieben. Das antwortet Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage des Piraten-Abgeordneten Sven Clement. Im Jahr 2022 wurden Abkommen für die Beschäftigung von maximal 2.141 Personen (ausgedrückt in Vollzeitstellen) abgeschlossen, im vergangenen Jahr von 2.171 Personen. Aktuell belaufe sich die Zahl auf 2.218 Personen, sagt Mischo und weist darauf hin, dass eine „Beschäftigungsmaßnahme im Laufe eines Jahres von mehr als einer Person besetzt werden kann“. 1.687 Personen haben im Jahr 2022 und 1.392 Personen im Jahr 2023 eine neue Beschäftigungsmaßnahme bei der ADEM begonnen.
Der Erfolg einer Beschäftigungsmaßnahme wird am „Taux d’insertion professionnelle“ gemessen. Dieser misst, wie viele Personen nach einer „bestimmten Zeit“ nach dem Abschluss einer Maßnahme einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, erklärt der Minister. Für die Jahre 2021 und 2022 liegen solche Statistiken bereits vor, die der Minister anhand von zwei Tabellen darlegt.
Zu Personen, die 2023 eine Maßnahme abgeschlossen haben, könnten aktuell noch keine Aussagen zur mittel- und langfristigen Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden, schreibt der Arbeitsminister.
Die Mission einer Beschäftigungsmaßnahme sei die berufliche Wiedereingliederung von Personen auf den Arbeitsmarkt, schreibt Mischo. Daneben haben diese Initiativen aber auch die Aufgabe, eine an einer solchen Maßnahme teilnehmende Person „über den Weg einer geregelten Arbeit wirtschaftlich, sozial und psychisch zu stabilisieren, zu formieren und an ihrer Berufsfähigkeit zu arbeiten“. Mit „Berufsfähigkeit“ sind Faktoren wie die Motivation und die „soft skills“ gemeint.
„Letztendlich sind die Chancen, einen festen Arbeitsplatz zu finden, auch von der wirtschaftlichen Konjunktur und der allgemeinen Situation auf dem Arbeitsmarkt abhängig“, schreibt Mischo.
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