Todesfahrt in WiltzStaatsanwaltschaft sieht Ermittlungen kurz vor dem Abschluss

Todesfahrt in Wiltz / Staatsanwaltschaft sieht Ermittlungen kurz vor dem Abschluss
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden gleich nach der Amokfahrt in Wiltz die Ermittlungen eingeleitet. Der Fahrer wird sich wohl wegen Mordes, Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge sowie schwerer Körperverletzung verantworten müssen.  Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Ermittlungen um die Beziehungstat in Wiltz, bei der im Januar ein zweijähriges Kind getötet und vier Menschen verletzt wurden, stehen kurz vor dem Abschluss. Das hat die Staatsanwaltschaft in Diekirch nun mitgeteilt.

Von Eric Hamus

Ein 47-jähriger Luxemburger war am 2. Januar 2019 kurz nach 15 Uhr in der Nähe des Wiltzer Krankenhauses mit seinem blauen Citroën in eine Menschengruppe gefahren und hatte dabei sein zweijähriges Kind getötet. Vier weitere Menschen, darunter ein Kleinkind und die Ex-Lebensgefährtin des Fahrers, wurden zum Teil schwer verletzt.

Der Vorfall hatte nicht nur in der Ardennenstadt tiefe Bestürzung hervorgerufen. Polizei und Staatsanwaltschaft gingen relativ rasch von einer Beziehungstat aus. Beobachtern zufolge sei der Mann kurz zuvor aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, die er sich bis dahin mit seiner Ex-Partnerin und dem gemeinsamen Kind geteilt hatte. Der Fahrer soll den Wagen am 2. Januar denn auch gezielt in die Menschengruppe auf dem Bürgersteig der rue Grande-Duchesse Charlotte gesteuert haben. Dabei wurden die zwei Mütter mit ihren Kindern und ein weiterer Passant erfasst.

Der 47 Jahre alte Luxemburger soll zum Zeitpunkt der Tat nicht betrunken gewesen sein. Er wurde noch am selben Tag festgenommen und einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Seitdem wird gegen ihn wegen Mordes, Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge sowie schwerer Körperverletzung ermittelt. Der Verdächtige befindet sich zurzeit noch in Untersuchungshaft.

Mehr als zehn Gutachten wurden in den letzten Monaten vom Untersuchungsrichter in Auftrag gegeben. Eines davon stehe derzeit noch aus. Die Ermittlungen könnten aber in den nächsten Monaten abgeschlossen werden, so die Staatsanwaltschaft. Und: Auch in diesem Fall gilt die Unschuldsvermutung.